Anmeldung für den Kindergarten und Hort

Mit dem Ansuchen um Aufnahme des Kindes in einen kirchlichen Kindergarten/Hort sprechen die Eltern den Wunsch aus, dass ihr Kind nach christlichen Grundsätzen erzogen wird. Das Kindertagesheim versteht sich als eine familienbegleitende Einrichtung. Wir wollen uns bemühen, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Die erzieherisch fruchtbare Führung des Kindertagesheimes erfordert einen ständigen Kontakt mit dem Elternhaus. Wir ersuchen die Eltern daher, an den vorgesehenen Elternusammenkünften und Aktivitäten teilzunehmen.

Die Erziehungsberechtigten haben die Räumlichkeiten des Kindertagesheimes einschließlich der Einrichtung besichtigt und erklären sich ausdrücklich mit deren Zustand und Beschaffenheit einverstanden.

 

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