Kindergarten und Hort

Zahlungsmodalitäten

Der Kindergarten wird ab 1. September 2009 beitragsfrei -
diese Seite wird daher für den Herbst demnächst entsprechend überarbeitet.

(Beiträge ab 2009)

Kleinkindgruppe

EUR
Besuchsgeld pro Monat für den Halbtag (7 bis 12 Uhr) 238
Besuchsgeld pro Monat für den verlängerten Halbtag (7 bis 14 Uhr) 253
Besuchsgeld pro Monat für den ganzen Tag (7 bis 17 Uhr) 296
Verpflegung pro Menü 2,95
Jause pro Monat (vormittags € 7 / nachmittags € 7) 14,00

Kindergarten

EUR
Besuchsgeld pro Monat für den Halbtag (7 bis 12 Uhr) 165
Besuchsgeld pro Monat für den verlängerten Halbtag (7 bis 13:30 Uhr) 181
Besuchsgeld pro Monat für den ganzen Tag (7 bis 17 Uhr) 222
Verpflegung pro Menü 3,25
Jause für die Nachmittagsbetreuung pro Monat 14,00

Montessori-Kindergartengruppe

EUR
Besuchsgeld pro Monat für den Halbtag (bis 12 Uhr) inkl. Materialbeitrag 193

Hort

EUR
Besuchsgeld pro Monat (bis 14 Uhr) 145
Besuchsgeld pro Monat (bis 17 Uhr) 165
Verpflegung pro Menü 3,35
Jause pro Monat 14,00

Geschwisterermäßigung: EUR 25,--

Änderungen und Irrtümer vorbehalten

Die Monatsbeiträge sind am 1. jeden Monats im voraus fällig und daher bis spätestens 5. d. lfd. Monats zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges mit den Elternbeiträgen gelten Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m. als vereinbart.

Der Kindergarten - bzw. Hortbeitrag wird 11 mal jährlich eingehoben, die Monatsbeiträge sind per Einziehungsauftrag zu bezahlen. Sie werden am 1. jeden Monats fällig und zwischen 1. und 5. jeden Monats abgebucht. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung dazu nicht geben, so fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 11,- pro Arbeitsjahr an.

Der Kindergartenbeitrag ist grundsätzlich als Jahresbeitrag von September bis Juli (in 11 Monatsraten) kalkuliert. Er bleibt auch dann in Geltung, wenn das Kind zeitweilig (Krankheit, Urlaub) den Kindergarten nicht besucht.

Sonderregelungen: Die Aufkündigung des Betreuungsvertrages ist nur zum 31.1. oder 31. 7. eines jeden Jahres möglich. Auch im Falle einer Übertragung der elterlichen Rechte und Pflichten auf eine nicht in diesem Vertrag genannte Person wird die Zahlungsverpflichtung des gefertigten Erziehungsberechtigten erst enden, wenn und sobald der Kindertagesheimerhalter dem Vertragseintritt des neuen Erziehungsberechtigten schriftlich zugestimmt haben wird.

Die Eltern nehmen zur Kenntnis, dass im Falle von Lohn- und Preissteigerungen wahrend des Arbeitsjahres, der Kindertagesheimbeitrag den gestiegenen Kosten angepasst wird und verpflichten sich, den erhöhten Beitrag ab dem festgesetzten Datum zu bezahlen.

Das Besuchsgeld ist auch bei längerem Fernbleiben des Kindes zu entrichten, außerdem auch, wenn der Kindergarten/Hort wegen einer Infektionskrankheit oder behördlich geschlossen wird.

MA10Beitragsermäßigungen sind über die MA10, je nach Einkommen bis zu 100%, möglich.

Kündigungsmöglichkeiten des Betreuungsvertrages

Kündigungen durch den/die Erziehungsberechtigten sind nur schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum 31. Jänner und 31. Juli eines jeden Jahres möglich.

  • Der erste Monat der Anwesenheit des Kindes gilt als Probemonat. Während dieser Zeit kann der Betreuungsvertrag sowohl von der Kindergartenleitung als auch von den Erziehungsberechtigten mit sofortiger Wirkung beendet werden.
  • Nach Ablauf des Probemonats kann der Betreuungsvertrag von der Leitung des Kindertagesheimes unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Kalendermonatsletzten aufgekündigt werden.
  • Die Kindergartenleitung kann ans besonders wichtigen Gründen, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Interessen der anderen Kinder, den Betreuungsvertrag auch mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklären und das Kind vom weiteren Besuch des Kindertagesheimes ausschließen. In jedem Fall endet die Zahlungspflicht der Erziehungsberechtigten mit Ablauf des Monats, in dem die Aufkündigung des Vertrages Wirksamkeit erlangt.
  • Im Falle einer Übersiedelung ist due Aufkündigung des Betreuungsvertrages durch die Erziehungsberechtigten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Kalendermonatsletzten möglich.
  • In jedem anderen Fall endet die Zahlungspflicht der Erziehungsberechtigten mit Ablauf des Monats, in dem unter "Kündigung durch die Erziehungsberechtigten" aufgelisteten Daten eine Kündigung möglich ist.
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