Kindergarten
und Hort
Zahlungsmodalitäten
Der Kindergarten wird ab 1. September 2009 beitragsfrei -
diese Seite wird daher für den Herbst demnächst entsprechend überarbeitet.
(Beiträge ab 2009)
Kleinkindgruppe |
EUR |
| Besuchsgeld pro Monat für den Halbtag (7 bis
12 Uhr) |
238 |
| Besuchsgeld pro Monat für den verlängerten
Halbtag (7 bis 14 Uhr) |
253 |
| Besuchsgeld pro Monat für den ganzen Tag (7 bis 17 Uhr) |
296 |
| Verpflegung pro Menü |
2,95 |
| Jause pro Monat (vormittags € 7 / nachmittags € 7) |
14,00 |
Kindergarten |
EUR |
| Besuchsgeld pro Monat für den Halbtag (7 bis
12 Uhr) |
165 |
| Besuchsgeld pro Monat für den verlängerten
Halbtag (7 bis 13:30 Uhr) |
181 |
| Besuchsgeld pro Monat für den ganzen Tag (7 bis 17 Uhr) |
222 |
| Verpflegung pro Menü |
3,25 |
| Jause für die Nachmittagsbetreuung pro Monat |
14,00 |
Montessori-Kindergartengruppe |
EUR |
| Besuchsgeld pro Monat für den Halbtag (bis
12 Uhr) inkl. Materialbeitrag |
193 |
Hort |
EUR |
| Besuchsgeld pro Monat (bis 14 Uhr) |
145 |
| Besuchsgeld pro Monat (bis 17 Uhr) |
165 |
| Verpflegung pro Menü |
3,35 |
| Jause pro Monat |
14,00 |
Geschwisterermäßigung: EUR 25,--
Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Die
Monatsbeiträge sind am 1. jeden Monats im voraus fällig und daher bis
spätestens 5. d. lfd. Monats zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges
mit den Elternbeiträgen gelten Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m. als
vereinbart.
Der Kindergarten - bzw. Hortbeitrag wird 11 mal jährlich eingehoben,
die Monatsbeiträge sind per Einziehungsauftrag
zu bezahlen. Sie werden am 1. jeden Monats fällig und zwischen 1. und 5. jeden Monats abgebucht. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung dazu nicht geben, so fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 11,- pro Arbeitsjahr an.
Der Kindergartenbeitrag ist grundsätzlich als Jahresbeitrag von September
bis Juli (in 11 Monatsraten) kalkuliert. Er bleibt auch dann in Geltung,
wenn das Kind zeitweilig (Krankheit, Urlaub) den Kindergarten nicht besucht.
Sonderregelungen: Die Aufkündigung des Betreuungsvertrages ist nur zum
31.1. oder 31. 7. eines jeden Jahres möglich. Auch im Falle einer Übertragung
der elterlichen Rechte und Pflichten auf eine nicht in diesem Vertrag
genannte Person wird die Zahlungsverpflichtung des gefertigten Erziehungsberechtigten
erst enden, wenn und sobald der Kindertagesheimerhalter dem Vertragseintritt
des neuen Erziehungsberechtigten schriftlich zugestimmt haben wird.
Die Eltern nehmen zur Kenntnis, dass im Falle von Lohn- und Preissteigerungen
wahrend des Arbeitsjahres, der Kindertagesheimbeitrag den gestiegenen
Kosten angepasst wird und verpflichten sich, den erhöhten Beitrag ab dem
festgesetzten Datum zu bezahlen.
Das Besuchsgeld ist auch bei längerem Fernbleiben des Kindes zu entrichten,
außerdem auch, wenn der Kindergarten/Hort wegen einer Infektionskrankheit
oder behördlich geschlossen wird.
Beitragsermäßigungen sind über die MA10, je nach Einkommen bis zu 100%, möglich.
Kündigungsmöglichkeiten des Betreuungsvertrages
Kündigungen durch den/die Erziehungsberechtigten sind nur schriftlich
unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum 31. Jänner
und 31. Juli eines jeden Jahres möglich.
- Der erste Monat der Anwesenheit des Kindes gilt als Probemonat. Während
dieser Zeit kann der Betreuungsvertrag sowohl von der Kindergartenleitung
als auch von den Erziehungsberechtigten mit sofortiger Wirkung beendet
werden.
- Nach Ablauf des Probemonats kann der Betreuungsvertrag von der Leitung
des Kindertagesheimes unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist
zum Kalendermonatsletzten aufgekündigt werden.
- Die Kindergartenleitung kann ans besonders wichtigen Gründen, insbesondere
unter Bedachtnahme auf die Interessen der anderen Kinder, den Betreuungsvertrag
auch mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklären und das Kind vom
weiteren Besuch des Kindertagesheimes ausschließen. In jedem Fall endet
die Zahlungspflicht der Erziehungsberechtigten mit Ablauf des Monats,
in dem die Aufkündigung des Vertrages Wirksamkeit erlangt.
- Im Falle einer Übersiedelung ist due Aufkündigung des Betreuungsvertrages
durch die Erziehungsberechtigten unter Einhaltung einer einmonatigen
Kündigungsfrist zum Kalendermonatsletzten möglich.
- In jedem anderen Fall endet die Zahlungspflicht der Erziehungsberechtigten
mit Ablauf des Monats, in dem unter "Kündigung durch die Erziehungsberechtigten"
aufgelisteten Daten eine Kündigung möglich ist.
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