Kindergarten und Hort

Was uns wichtig ist!

Zusammenarbeit

wird von Kindern, Erzieherinnen, Praktikantinnen, Eltern und von der Pfarre gestaltet. nur so kann keiner im Trubel untergehen.

Soziale Erziehung

ist ein wesentlicher Bestandteil unseres pädagogischen Konzepts. Ziel dabei ist es, die Gruppenfähigkeit des Individuums zu fördern. Das geschieht z.B. durch Einhalten von Spielregeln. So können sich kleine Rumpelstilzchen, Raufbolde & Räuber in halbwegs erträgliche Wesen verwandeln und pflegeleichter werden. Aber auch Mauerblümchen sollten die Erfahrung machen, dass sie sich durchaus gefahrlos ändern können.

Emotionale Erziehung

Emotionen werden von Kindern oft leidenschaftlich und hemmungslos ausgelebt. Die Erzieherin sollte eigene Emotionen im Zaum halten und die der Kinder in etwas erträglichere Bahnen lenken. Dafür kann sie auf den einen oder anderen Besuch von Theatervorstellungen verzichten: Sie hat vom Drama bis zur Komödie alles frei Haus.

Kognitive Erziehung

Wissen, Erkennen und durch Erfahrung lernen. Wird dieser Entwicklungsbereich in der Erziehung überbetont, führt dies bereits im Kindergartenalter zu einer Kopflastigkeit. Diese ist nicht erstrebenswert, da der menschliche Kopf nämlich oben bleiben und keine Last sein sollte.

Kreativität

Kinder verfügen über ein schier unerschöpfliches Potential an Kreativität. Sie haben keine Angst vor Kritik und drücken ihre Phantasie begeistert aus. Da werden Regenwürmer zu Drachen, Pölster zu Puppen, Steine zu Piratenschiffen, ... Manchen beneidenswerten Kindern gelingt es, sich diese Kreativität ein Leben lang zu bewahren.

Tanten

sind wir keine! War früher die gängige Anrede auch für nicht verwandte Erzieherinnen, gilt heute als überholt. Sie werden mit dem Vornamen angeredet. Schließlich sind moderne Pädagoginnen und Pädagogen alles andere als „tantenhaft” bzw. „onkelhaft”.

Religiöse Erziehung

Feste sind für Kinder wie für Erwachsene elementarer Bestandteil des zusammenlebens. Für Kinder sind sie auch eine erste Gliederung von Zeiträumen. Fest ermöglichen zweckfreies Handeln. Sie schaffen Begegnung mit anderen Menschen. Wir feiern die Feste des Kirchenjahres: Weihnachten, Ostern, Erntedank, Martinsfest, ... Feste, die mit Freunden gefeiert werden. Denn sie handeln vom neuen Leben. Dieser Freude geben wir Ausdruck im Erzählen und Gestalten der jeweiligen Geschichte aus dem Leben Jesu.

Meldepflichten

Bei Abwesenheit ist das Kind sofort zu entschuldigen. Infektionskrankheiten sind sofort zu melden! Die erfolgten Schutzimpfungen sind mit Impfzeugnissen zu belegen.

Verantwortlichkeit

Die Verantwortung des Kindertagesheimes beginnt erst bei persönlicher Übergabe des Kindes an das Kindertagesheimpersonal bzw. bei Eintreffen des Hortkindes. Ein Kindergartenkind darf nur von Personen über 18 Jahren abgeholt werden. Diese Personen müssen im Kindertagesheim vom Erziehungsberechtigten schriftlich bekanntgegeben werden und müssen sich auf Verlangen durch das Personal des Kindertagesheimes ausweisen. Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren darf das Kind nur mit schriftlichem Einverständnis des Erziehungsberechtigten übergeben werden, Dies gilt auch für Hortkinder soferne nicht durch eine schriftliche Erklärung bestätigt wird, dass das Kind berechtigt ist, den Hort alleine zu verlassen.

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