Caritas-Spenden

Dienstag, 1. September 2009

Steuerliche Absetzbarkeit

SteuertippsAm 31. Juli 2009 wurde auf der Homepage des BM für Finanzen die Liste jener Organisationen veröffentlicht, an welche Spenden steuerlich abgesetzt werden können. Spenden an die auf dieser Liste genannten Spendenempfänger sind für Private bis zu einer Höhe von 10% des Bruttojahreseinkommens und bei Firmen bis 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres rückwirkend mit 1.1.2009 steuerlich absetzbar.

Aufgenommen in diese Liste wurde selbstverständlich auch die Caritas. Konkret bedeutet dies für Sie, dass ihre Spenden an die Caritas in Hinkunft steuerlich absetzbar sind, falls ein Bruttojahreseinkommen von mehr als € 11.000,– vorliegt.

Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist laut Auskunft der Caritas unter anderem, dass Sie in eine Liste in der Pfarrkanzlei eingetragen werden, die ihren Namen, ihre Adresse und den Spendenbetrag enthält.

Diese Spendenliste wird an die Caritas weitergeleitet, die im Jänner des Folgejahres eine Bestätigung zwecks Vorlage beim Finanzamt postalisch zustellt.

Hier eine vereinfachte Darstellung der Absetzbarkeit, wobei eine grobe Berechnung des Steuervorteils erfolgt:

Steuerpflichtiges
Einkommen in €
Steuersatz
2009 in %
Spende
in €
Steuervorteil
in €
Spenden
abzüglich
Steuervorteil in €
bis 11.000
0,00
100
0,00
100,00
über 11.000 bis 25.000
36,50
100
36,50
63,50
über 25.000 bis 60.000
43,21
100
43,21
56,79
ab 60.000
50,00
100
50,00
50,00

Sollten sie mit einem Originalerlagschein der Caritas oder mittels Dauerauftrag spenden, gelten voraussichtlich diese Einzahlungsbelege, Daueraufträge und Kontoabbuchungen als Nachweis. Ob dies tatsächlich ausreicht, wird erst die Praxis der Finanzämter zeigen. Unser Projekt in der Ukraine soll mittels Kooperationsvertrags mit der Caritas weitergeführt werden, sodass Sie auch diese Spenden steuerlich absetzen werden können.

Wir hoffen, dass auch weiterhin mit Hilfe ihrer großzügigen Spenden Not und Elend ein wenig gemildert werden können. Haben Sie keine Scheu, sich in die in der Pfarrkanzlei aufliegende Liste der Spenderinnen und Spender, auch mit einem kleinen Betrag, eintragen zu lassen, um ihren Steuervorteil zu lukrieren.

Für Auskünfte stehen die Pfarrkanzlei sowie die Mitglieder des Caritasausschusses zur Verfügung.

Dr. Willi Holubetz


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