PGR-Wahl - Informationen

Sonntag, 19. März 2017 – 08:00 bis 19:00 Uhr

PGR-Wahl 2017

10 + 4 + 2 +2 = 18

Pfarre Aspern – eine „Pfarre Neu“ mit mehreren Teilgemeinden

Die „Pfarre mit mehreren Teilgemeinden“ ist das Modell, das der Diözesane Entwicklungsprozess „APG 2.1“ als Ziel der Strukturentwicklung in der ganzen Wiener Erzdiözese anstrebt. Da die Pfarre Aspern sich in ihrer Struktur schon bisher in dieser Richtung entwickelt hatte, soll nun auch formell dieses Modell eingeführt werden. Bei der Klausur des Pfarrgemeinderats im Oktober in Seitenstetten wurde diese Entscheidung getroffen.

Pfarrgemeinderat

PGR Struktur in der Pfarre Aspern Der Pfarrgemeinderat der Pfarre Aspern wird - wie bisher - direkt von den Gemeindemitgliedern aller drei Teilgemeinden gewählt. Dabei kommt das Filialwahlmodell zur Anwendung: 10 Pfarrgemeinderatsmitglieder werden aus den KandidatInnen der Gemeinde St. Martin gewählt, 4 Mitglieder aus den KandidatInnen der Gemeinde St. Katharina, 2 aus St. Edith Stein in der Seestadt und 2 Mitglieder werden aus den KandidatInnen der polnischen Gemeinde gewählt. Zusätzlich Mitglieder von Amts wegen sind die hauptamtlichen SeelsorgerInnen, der/die stellvertretende Vorsitzende des Vermögensverwaltungsrats und die LeiterInnen der Gemeindeausschüsse von St. Martin, St. Katharina und St. Edith Stein in der Seestadt. Außerdem können bei Bedarf noch weitere Mitglieder vom Pfarrer bestellt werden.

Der Pfarrgemeinderat ist der Pastoralrat der gesamten Pfarre, der 3 - 4 Mal im Jahr tagt. Er ist für alle Themen zuständig, die alle oder zumindest mehrere Gemeinden gemeinsam betreffen.

Pfarrleitungsteam

PGR-Wahl Das Pfarrleitungsteam, bisher Pfarrgemeinderats-Vorstand genannt, besteht aus dem Pfarrer, den hauptamtlichen SeelsorgerInnen und 2-3 vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern. Gemeinsam tragen sie die Verantwortung für Seelsorge und Pastorale in der Pfarre.

Gemeindeausschuss

Die Gemeinden St. Katharina und St. Edith Stein haben schon bewährte Gremien, die in Zukunft als Gemeindeausschuss fungieren werden: der Katharinaabend und die Gemeindeversammlung. Auch weiterhin sind alle an der Mitarbeit Interessierten dazu eingeladen. Neu ist, dass ein von der Gemeinde gewählter „Kern“ jeweils verbindlich teilnehmen wird.

Für die Gemeinde St. Martin ist das Gremium des Gemeindeausschusses neu. Themen, die ausschließlich die Gemeinde St. Martin bzw. die Polnische Gemeinde betreffen, können nun in diesem neuen Gremium behandelt werden und müssen nicht auf eine Pfarrgemeinderatssitzung warten.

Vermögensverwaltungsrat

PGR-WahlDer Finanzausschuss des Pfarrgemeinderats wird ab der neuen PGR-Periode in allen Pfarren der Erzdiözese Wien ausgegliedert in den Vermögensverwaltungsrat – unabhängig ob Pfarre im herkömmlichen Sinn oder Pfarre Neu. Die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats werden zu 2/3 vom Pfarrgemeinderat gewählt, zu 1/3 vom Pfarrer bestellt. Sie müssen aber nicht gleichzeitig Pfarrgemeinderäte sein. Nur der/die stellvertretende Vorsitzende ist von Amts wegen Mitglied im Pfarrgemeinderat und vertritt ihn dort.

Fachausschüsse

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats zeichnen jeweils zuständig für unterschiedliche Arbeitsbereiche, die sogenannten Fachausschüsse. Die Pfarren sind aufgefordert, sich mindestens in den Bereichen Liturgie, Caritas und Verkündigung zu engagieren, aber wie in den meisten Pfarren gibt es in Aspern auch weitere Fachausschüsse zu pfarr-relevanten Arbeitsbereichen. Aber auch Gemeindemitglieder, die weder Pfarrgemeinderatsmitglied noch Mitglied eines Gemeindeausschusses sind, sind in den Fachausschüssen willkommen.

Pfarrgemeinderatswahl 2017

Bei der Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017 werden Pfarrgemeinderat und Gemeindeausschüsse gewählt. Jedes Pfarrmitglied entscheidet selbst, welcher der drei Gemeinden es sich zugehörig fühlt.

Kandidieren können alle Pfarrmitglieder über 16 für den Pfarrgemeinderat oder für den Gemeindeausschuss jener Gemeinde, der er/sie angehört, oder aber für beide Gremien. Wahlvorschläge wurden bis zum 6. Februar 2017 beim Wahlvorstand (Wilhelm Holubetz, Carolin Schmiedpeter, Wolfgang Stadler, Josef Matzinger, Christian Dietl und Georg Stockert in der Pfarrkanzlei, 1220 Wien, Asperner Heldenplatz 9)  eingebracht.

Gewählt werden kann in jeder Gemeinde. Jede/r kann zwei Stimmzettel abgeben: einen Stimmzettel für die Pfarrgemeinderatswahl und einen Stimmzettel für den Gemeindeausschuss jener Gemeinde, der er/sie angehört.

Eva Kohl, Christine Scholz und Markus Pories


Nähere Informationen:

Grafik: Pastoralamt der ED Wien, Peter List

Ort

PGR-Wahl 2017

08:00-19:00
Aspern - Pfarre Aspern
08:00-19:00
Aspern - Pfarre Aspern
17:15-18:15
St. Katharina - Seelsorgezentrum
16:00-18:00
St. Edith Stein - Seelsorgezentrum
08:30-12:00
Pfarrkanzlei - St. Martin
15:00-19:00
Pfarrkanzlei - St. Martin
16:00-18:00
St. Katharina - Seelsorgezentrum
08:30-12:00
Pfarrkanzlei - St. Martin
08:00-19:00
Aspern - Pfarre Aspern
08:00-19:00
Aspern - Pfarre Aspern
Aspern - Pfarre Aspern

Terminübersicht