Comeback – Eintritt in die Kirche - Wie geht das?

Freitag, 1. Februar 2013 – 14:25

Es ist wirklich sehr einfach. Wenn Sie den Wunsch haben, wieder in die Kirche einzutreten, rufen Sie am besten in der Pfarrkanzlei an: Tel 282 23 06/11. Wir vereinbaren einen Termin, der Ihnen passt. Es kann auch abends oder am Wochenende sein. Bitte nehmen Sie auch den Taufschein mit.

Bei diesem Gespräch versuchen wir zu klären, warum Sie seinerzeit ausgetreten sind und was Sie jetzt zur Rückkehr in die Kirche bewegt. Wenn es nun Ihr Wunsch ist und es für Sie „passt“, wird am Ende des Gespräches der Eintritt vollzogen: Sie unterschreiben gemeinsam mit dem Priester im sogenannten „Revertitenbuch“ der Pfarre.

Meistens gehen wir zu zweit dann auch in die (leere) Kirche, um beim Taufbrunnen den Glauben zu bekennen. Dieses Glaubensbekenntnis müssen Sie aber nicht auswendig aufsagen.

Falsch ist das Gerücht, man müsse beim Wiedereintritt den Kirchenbeitrag der letzten Jahre nachzahlen. Die Beitragspflicht beginnt erst nach der Rückkehr in die Kirche, und zwar im neuen Kalenderjahr nach dem Eintritt.

Viele Wiedereingetretene sagen dann: "Ich habe es ja schon lange überlegt... und jetzt bin ich froh, dass ich diesen Schritt getan habe."

Wollen auch Sie das Comeback wagen?

Pfarrer Georg Stockert


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