Videoüberwachung in der Pfarrkirche

Mai 2020

Zuletzt im Dezember 2020 hat Johannes Holba über Diebstahl, Einbruch und Vandalismus in unserer Pfarrkirche berichtet. Wir wollen dies auf der einen Seite nicht hinnehmen, andererseits soll die Kirche für Andacht und persönliches Gebet offen bleiben. So wurde nach Diskussion verschiedener Varianten von Schutzmaßnahmen beschlossen, unsere Kirche mit einer Videoüberwachung zu sichern. Nach Installation der Technik und Einschulung der damit betrauten pfarrlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Genehmigung durch die Datenschutzreferentin der Erzdiözese Wien konnte die Anlage Mitte April 2020 in Betrieb gehen. Der Schutz der dabei zwangsläufig erfassten personenbezogenen Daten der Kirchenbesucherinnen und Kirchenbesucher ist uns ein ganz besonderes Anliegen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bildet Art 6 Abs 1 lit f der DSGVO (überwiegend berechtigtes Interesse). Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich im Inneren der Pfarrkirche St. Martin. Eine Aufzeichnung erfolgt nur bei Aktivitäten im überwachten Bereich. Sofern keine strafbare Handlung in diesem Zeitraum festgestellt wurde, erfolgt nach maximal 72 Stunden eine automatische Löschung der Daten. Nur wenn es zu einem Vorfall von Vandalismus oder Diebstahl kommt, werden die Bilddaten ausgewertet. Damit können die Identität und Rolle der aufgenommenen Person identifiziert und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls an die Behörden übergeben werden. Eine Auswertung der Aufnahmen findet nur im Anlassfall im Vier-Augen-Prinzip statt und jede Einsicht wird schriftlich protokolliert. Die Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung in der jeweils aktuellen Version ist auf unserer Website online abrufbar.

Christian Schweitzer

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