PGR Leitungsgremien der Pfarre Aspern

Die „Pfarre mit mehreren Teilgemeinden“ („Pfarre Neu“) ist das Modell, das der Diözesane Entwicklungsprozess „APG 2.1“ als Ziel der Strukturentwicklung in der ganzen Wiener Erzdiözese anstrebt. Da die Pfarre Aspern sich in ihrer Struktur schon bisher in dieser Richtung entwickelt hatte, wurde 2017 auch formell dieses Modell eingeführt.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat trägt für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung. Unter der Leitung des Pfarrers gestalten gewählte Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen.

PGR Struktur in der Pfarre Aspern Der Pfarrgemeinderat der Pfarre Aspern wird - wie bisher - direkt von den Gemeindemitgliedern aller drei Teilgemeinden gewählt. Dabei kommt das Filialwahlmodell zur Anwendung:

  • St. Martin: 10 Mitglieder
  • St. Katharina: 4 Mitglieder
  • St. Edith Stein: 2 Mitglieder
  • polnische Gemeinde: 2 Mitglieder
  • indische Gemeinde: 1 Mitglied

Von Amts wegen sind die hauptamtlichen SeelsorgerInnen, der/die stellvertretende Vorsitzende des Vermögensverwaltungsrats und die LeiterInnen der Gemeindeausschüsse von St. Martin, St. Katharina und St. Edith Stein im PGR vertreten. Außerdem können bei Bedarf noch weitere Mitglieder vom Pfarrer bestellt werden.

PGR der Pfarre Aspern Der Pfarrgemeinderat ist der Pastoralrat der gesamten Pfarre, der 3 - 4 Mal im Jahr tagt. Er ist für alle Themen zuständig, die alle oder zumindest mehrere Gemeinden gemeinsam betreffen. Jede Pfarrgemeinderatssitzung ist öffentlich zugänglich: ZuhörerInnen und Interessierte sind herzlich willkommen!

Mitglieder des Pfarrgemeinderats …

Fachbereiche

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats zeichnen jeweils zuständig für unterschiedliche Arbeitsbereiche, die sogenannten Fachausschüsse. Die Pfarren sind aufgefordert, sich mindestens in den Bereichen Liturgie, Caritas und Verkündigung zu engagieren, aber wie in den meisten Pfarren gibt es in Aspern auch weitere Fachausschüsse zu pfarr-relevanten Arbeitsbereichen. Aber auch Gemeindemitglieder, die weder Pfarrgemeinderatsmitglied noch Mitglied eines Gemeindeausschusses sind, sind in den Fachausschüssen willkommen.

Pfarrleitungsteam

Das Pfarrleitungsteam besteht aus dem Pfarrer, den hauptamtlichen SeelsorgerInnen und 2-3 vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern. Gemeinsam tragen sie die Verantwortung für Seelsorge und Pastorale in der Pfarre.

Die wichtigsten Aufgaben des Pfarrleitungsteams sind:

  • die Vorbereitung der Sitzungen ubd Klausuren des PGR und die Erstellung der Tagesordnung
  • die Sorge um die aus der Kirche Ausgetretenen,
  • die Sorge um die Durchführung der Beschlüsse des PGR,
  • die Führung der laufenden Geschäfte des PGR zwischen den Sitzungen

Gemeindeausschüsse

In den Gemeindeausschüssen werden Themen behandelt, die ausschließlich die Teilgemeinde betreffen, und müssen nicht auf eine Pfarrgemeinderatssitzung warten. Alle an der Mitarbeit Interessierten sind dazu eingeladen. Ein von der Gemeinde gewählter „Kern“ jeweils wird dan den Sitzungen verbindlich teilnehmen.

Vermögensverwaltungsrat

Der Vermögensverwaltungsrat kümmert sich um die Finanzen, die Mitwirkung beim Haushaltsplan und der Kirchenrechnung. Die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats werden zu zwei Drittel vom Pfarrgemeinderat gewählt, zu einem Drittel vom Pfarrer bestellt. Der/die stellvertretende Vorsitzende des Vermögensverwaltungsrates ist von Amts wegen Mitglied im Pfarrgemeinderat und vertritt ihn dort.