Aktuelle Coronamaßnahmen

September 2020

 Vorweg eine Zusammenfassung:

  • Ein Abstand von einem Meter zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten ist zu wahren.
  • Es besteht einer Verpflichtung, den Mund-Nasenschutz während des Gottesdienstes zu tragen.
  • Reduktion des gemeinsamen Gesanges.
  • Der liturgische Dialog „Der Leib Christi – Amen“ vor der Kommunionspendung entfällt.
  • Der Gottesdienstraum wird regelmäßig gelüftet.
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind zu beachten.
  • Für Taufen, Trauungen, Begräbnisse gibt es eigene Präventionskonzepte.

Konkret sieht die ab Montag, 21. September 2020, geltende Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die Katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.

Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar - bisher war es nur eine Empfehlung. Ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.

Darüber hinaus werden für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden und auch der Gesang ist zu reduzieren. Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen.

Eine neue Maßnahme betrifft religiöse Feiern aus einmaligen Anlass, wie beispielsweise Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten.

Quelle: Erzdiözese Wien

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