Aktuelle Regelungen
Februar 2021
Öffentliche Gottesdienste sind ab kommendem Sonntag, 7. Februar 2021 unter folgenden Auflagen wieder möglich:
- Mindestabstand von 2 m
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2 Maske
- kein Gemeinde- oder Chorgesang
- Desinfektionsmittel benutzen
Aus der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Kommunion
- Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
- Die Worte „Der Leib Christi - Amen“ entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen.
- Der Priester kann diese Worte aber nach dem „Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig“ sprechen, worauf alle mit „Amen“ antworten.
- „Handkommunion ist dringend empfohlen“, wird betont und weiter heißt es dazu: „Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen.“
- Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist „nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird.“
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