Erleichterungen ab 1. Juli

Juli 2021

Bischofskonferenz legt neue Rahmenordnung für Gottesdienste fest

In Kirchen gilt ab 1. Juli 2021

  • nur mehr Mund-Nasen-Schutz,
  • kein Mindestabstand und
  • keine Einschränkungen beim Gemeindegesang

Bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht, wenn "3G-Regel" für alle vereinbart wird.

Regelungen im Detail

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