St. Martin | St. Katharina | St. Edith | Kontakt | Impressum
Die „Pfarre mit mehreren Teilgemeinden“ („Pfarre Neu“) ist das Modell, das der Diözesane Entwicklungsprozess „APG 2.1“ als Ziel der Strukturentwicklung in der ganzen Wiener Erzdiözese anstrebt. Da die Pfarre Aspern sich in ihrer Struktur schon bisher in dieser Richtung entwickelt hatte, wurde 2017 auch formell dieses Modell eingeführt.
Der Pfarrgemeinderat trägt für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung. Unter der Leitung des Pfarrers gestalten gewählte Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen.
Der Pfarrgemeinderat der Pfarre Aspern wird -
wie bisher - direkt von den Gemeindemitgliedern aller drei Teilgemeinden gewählt. Dabei kommt das
Filialwahlmodell zur Anwendung:
Von Amts wegen sind die hauptamtlichen SeelsorgerInnen, der/die stellvertretende Vorsitzende des Vermögensverwaltungsrats und die LeiterInnen der Gemeindeausschüsse von St. Martin, St. Katharina und St. Edith Stein im PGR vertreten. Außerdem können bei Bedarf noch weitere Mitglieder vom Pfarrer bestellt werden.
Der Pfarrgemeinderat ist der Pastoralrat der gesamten Pfarre, der 3 - 4 Mal im Jahr tagt. Er ist für
alle Themen zuständig, die alle oder zumindest mehrere Gemeinden gemeinsam betreffen. Jede
Pfarrgemeinderatssitzung ist öffentlich zugänglich: ZuhörerInnen und Interessierte sind herzlich
willkommen!
Mitglieder des Pfarrgemeinderats …
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats zeichnen jeweils zuständig für unterschiedliche Arbeitsbereiche, die sogenannten Fachausschüsse. Die Pfarren sind aufgefordert, sich mindestens in den Bereichen Liturgie, Caritas und Verkündigung zu engagieren, aber wie in den meisten Pfarren gibt es in Aspern auch weitere Fachausschüsse zu pfarr-relevanten Arbeitsbereichen. Aber auch Gemeindemitglieder, die weder Pfarrgemeinderatsmitglied noch Mitglied eines Gemeindeausschusses sind, sind in den Fachausschüssen willkommen.
Das Pfarrleitungsteam besteht aus dem Pfarrer, den hauptamtlichen SeelsorgerInnen und 2-3 vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern. Gemeinsam tragen sie die Verantwortung für Seelsorge und Pastorale in der Pfarre.
Die wichtigsten Aufgaben des Pfarrleitungsteams sind:
In den Gemeindeausschüssen werden Themen behandelt, die ausschließlich die Teilgemeinde betreffen, und müssen nicht auf eine Pfarrgemeinderatssitzung warten. Alle an der Mitarbeit Interessierten sind dazu eingeladen. Ein von der Gemeinde gewählter „Kern“ jeweils wird dan den Sitzungen verbindlich teilnehmen.
Der Vermögensverwaltungsrat kümmert sich um die Finanzen, die Mitwirkung beim Haushaltsplan und der Kirchenrechnung. Die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats werden zu zwei Drittel vom Pfarrgemeinderat gewählt, zu einem Drittel vom Pfarrer bestellt. Der/die stellvertretende Vorsitzende des Vermögensverwaltungsrates ist von Amts wegen Mitglied im Pfarrgemeinderat und vertritt ihn dort.
08:00 hl. Messe
08:30 Rosenkranz
11:00 Beichtgelegenheit
16:00 Frauenrunde
17:00 Offene Kirche
17:00 EK-Vorbereitung
18:30 hl. Messe der polnischen Gemeinde
08:00 hl. Messe
08:30 Rosenkranz
09:00 ANIMA - … Gärten und Parks
11:00 Beichtgelegenheit
16:00 Kathi-Kids
19:00 hl. Messe
08:00 hl. Messe
08:30 Rosenkranz
15:00 Seniorenclub
16:00 Beichtgelegenheit
17:00 Ministrantenstunde
19:00 Segenszeit GEHEIMNISVOLL
19:00 Kreuzweg