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Jänner 2022
Am Sonntag, dem 20. März 2022, wird in ganz Österreich der Pfarrgemeinderat gewählt. In unserer Pfarre sind 18 PfarrgemeinderätInnen (PGR) zu wählen. In Aspern wird wieder das „Filialwahlmodell“ zur Anwendung kommen:
Außerdem sind in den drei Teilgemeinden jeweils eigene Gemeindeausschüsse zu wählen. Diesee umfassen in St. Martin 8, in St. Katharina 6 und in St. Edith Stein 4 zu wählende Gemeindemitglieder.
Wahlberechtigt sind alle KatholikInnen, die
Kinder vor Erreichung der aktiven Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den Erziehungsberechtigten ausgeübt. Beide Erziehungsberechtigten vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Wählbar sind wahlberechtigte KatholikInnen,
Der Wahlvorstand lud alle Wahlberechtigten der Pfarre ein, wählbare Personen als KandidatInnen für die Pfarrgemeinderatswahl bzw. Wahl eines Gemeindeausschusses vorzuschlagen. Die Wahlvorschläge mussten bis spätestens 6. Februar 2022 beim Wahlvorstand einlangen. Die Kandidatinnen und Kandidaten wurden ab 27. Februar 2022 in den Schaukästen, auf hier der Website und in der Märzausgabe des Pfarrblatts vorgestellt.
Wie und wann das Wahlrecht ausgeübt werden kann entnehmen Sie bitte diesem Beitrag…
19:00 hl. Messe vom letzten Abendmahl
21:00 Anbetung
21:00 Agape
08:00 Trauermette
14:00 Stilles Gebet vor dem Kreuz
14:30 Kreuzweg
14:30 Kinderkreuzweg
19:00 Feier vom Leiden und Sterben Christi
20:30 Grabwache
08:00 Trauermette
08:30 Rosenkranz
14:00 polnische Speisensegnung
14:30 polnische Speisensegnung
15:00 polnische Speisensegnung
16:00 Speisensegnung
21:00 Feier der Osternacht – hl. Messe
23:00 Agape