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Jänner 2017
Am Sonntag, dem 19. März 2017 wird in ganz Österreich der Pfarrgemeinderat gewählt. In unserer Pfarre sind 18 Pfarrgemeinderätinnen (PGR) zu wählen. In Aspern wird wieder das „Filialwahlmodell“ zur Anwendung kommen:
zu wählen. Außerdem ist in den drei Teilgemeinden ein eigener Gemeindeausschuss zu wählen. Dieser umfasst
zu wählende Gemeindemitglieder.
Wahlberechtigt sind alle KatholikInnen, die
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird dabei von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Wählbar sind wahlberechtigte KatholikInnen,
Der Wahlvorstand lädt alle Wahlberechtigten der Pfarre ein, wählbare Personen als KandidatInnen für die Pfarrgemeinderatswahl bzw. Wahl eines Gemeindeausschusses vorzuschlagen.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 6. Februar 2017 beim Wahlvorstand in der Pfarrkanzlei, 1220 Wien, Asperner Heldenplatz 9 einlagen. Wahlvorschläge können auch per Fax 282 23 06/12 oder per E-Mail pfarre@aspern.at eingesandt werden.
Am Wahltag können Sie vor und nach den Gottesdiensten ihre Stimme abgeben:
Wer am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht schon vor dem Wahltag ausüben:
Sollte die persönliche Stimmabgabe vor Ort nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Sie können ab sofort bis Mittwoch 15. März 2017 per E-Mail pfarre@aspern.at, oder per Fax 282 23 06/12 die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Die Wahlkarte wird Ihnen per Post zugestellt oder Sie können diese während
der Kanzleistunden in der Pfarrkanzlei beziehen. Gleichzeitig mit der Beantragung der Wahlkarte müssen Sie bekanntgeben, für welche Teilgemeinde (St. Martin, St. Katharina
von Siena oder St. Edith Stein-Seestadt) Sie Ihre Stimme abgeben wollen, da bei der PGR-Wahl 2017 auch ein Gemeindeausschuss für die Teilgemeinden St. Martin, St. Katharina
und St. Edith Stein zu wählen ist, und ob die Wahlkarte per Post zugestellt werden soll oder Sie diese persönlich in der Pfarrkanzlei abholen.
Die Wahlkarte muss spätestens am Sonntag, 19. März 2017, 20 Uhr im Pfarrzentrum St. Martin, Asperner Heldenplatz 9, beim Wahlvorstand einlangen.
Die Ausstellung der Wahlkarte erfolgt frühestens am 10. Februar, spätestens am 27. Februar 2017, je nachdem wann die erforderliche Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten erreicht wird.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden spätestens am 26. Februar 2017 in den Schaukästen gegenüber der Kirche St. Martin, in der Märzausgabe des Pfarrblattes und auf der Homepage vorgestellt.
Für den Wahlvorstand:
Wilhelm Holubetz
Weitere Informationen:
Grafik: Pastoralamt der ED Wien, Peter List
08:00 hl. Messe
08:30 Rosenkranz
16:00 Jungschar
16:45 Legio Mariens
18:00 Jungschar
19:00 hl. Messe
08:00 hl. Messe
08:30 Rosenkranz
17:00 Offene Kirche
17:00 EK-Vorbereitung
18:30 hl. Messe der polnischen Gemeinde
08:00 hl. Messe
08:30 Rosenkranz
16:00 Sing-Probe mit den Kathi-Kids
18:00 FirmbegleiterInnen-Treffen
19:00 hl. Messe